4.2.4. Der Hausarzt des Beschwerdeführers, Dr. med. J._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, bescheinigte diesem aus somatischer Sicht mit Bericht vom 2. Mai 2023 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit als Handwerker in körperlicher Tätigkeit, wobei in einer angepassten Verweistätigkeit eine mindestens 50%ige Einsatzfähigkeit und je nach angepasster Tätigkeit auch mehr bestehe (VB 108 S 5). In einem weiteren Bericht vom 18. Mai 2023 bezog Dr. med. J._____ die Angabe einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit auf die angestammte Tätigkeit bzw. auf handwerkliche Arbeiten (VB 119 S. 9). Im Bericht vom 7. Dezember 2023 attestierte Dr. med.