Nach postoperativ durchgeführter Verlaufskontrolle hielt das Universitätsspital B._____ mit Bericht vom 14. Januar 2025 einen erfreulichen Verlauf bei zunehmender Verbesserung der Leistungsfähigkeit fest, ohne eine Arbeitsunfähigkeit zu attestieren (VB 182 S. 2). Im Bericht des Universitätsspitals B._____ vom 13. Februar 2025 zur kardiologischen Standortbestimmung wurden Beschwerdefreiheit und gute Leistungsfähigkeit im Alltag bei stabilem -8- klinischem Verlauf festgestellt. Eine Arbeitsunfähigkeit wurde nicht festgehalten (VB 183 S. 2).