VB 141 S. 24 f.]). Die postoperative Kontrolle habe einen sehr guten Verlauf mit reizlos verheilter Operationsnarbe, flüssigem, stockfreiem Gangbild sowie sehr guter Beweglichkeit ergeben. Eine Arbeitsunfähigkeit wurde nicht attestiert (vgl. Bericht der Klinik H._____ vom 4. Juni 2024 [VB 151 S. 2 f.]).