Erschütterungen und Vibrationen verbunden sind (VB 138 S. 2 f.). In der Aktenbeurteilung vom 20. September 2024 ergänzte Dr. med. G._____, an der Zumutbarkeit einer angepassten Tätigkeit zu 100 % sei bis zur Implantation einer lateralen Kniegelenksteilprothese rechts am 11. April 2024 unverändert festzuhalten. Nach der Knieoperation sei bei komplikationsfreiem Verlauf von einer maximal dreimonatigen Arbeitsunfähigkeit auszugehen, so dass ab Mitte Juli 2024 in einer angepassten Tätigkeit wieder eine 100%ige Arbeitsfähigkeit vorliege. Die komplikationsbehaftete Aortendissektion Typ A vom 23. April 2024 habe zu einer kardial bedingten Arbeitsunfähigkeit bis zum 13. Mai 2024 geführt.