1.2. Am 23. März 2023 meldete sich der Beschwerdeführer wiederum bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/ Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte berufliche sowie medizinische Abklärungen und hielt in deren Rahmen wiederholt Rücksprache mit dem RAD. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren erteilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit formloser Mitteilung vom 23. Dezember 2024 Kostengutsprache für Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten und wies sein Rentenbegehren mit Verfügung vom 10. Februar 2025 ab.