1. 1.1. Der 1977 geborene Beschwerdeführer meldete sich – nachdem seine Begehren um Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) vom 24. November 2015 bzw. 30. März 2017 von der Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 6. Juli 2016 abgewiesen bzw. mit formloser Mitteilung vom 11. August 2017 abgeschlossen worden waren – am 26. November 2018 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).