Mit Urteil 9C_506/2019 vom 15. Oktober 2019 präzisierte das Bundesgericht diese Rechtsprechung und hielt fest, dass für die Härtefallprüfung in umfassender Weise mit Blick auf die rechtsgleiche Behandlung der Versicherten auf die medizinisch-au- diologischen Messungen abzustellen sei. Weiter führte das Bundesgericht im Urteil 9C_506/2019 aus, dass das Abstellen auf formale Kriterien, das heisse audiologische Messwerte, zwar nicht jedem Einzelfall gerecht werden möge.