Bei Umgangssprachpegel (60 dB SPL) bestehe links eine 65-prozentige Einsilberverständlichkeit und rechts eine 90-prozentige Einsilberverständlichkeit. Im Basler Satztest (Hören im Störlärm) betrage der Nutz-/Störschallabstand rechts 2.6 und links 1.8 dB. Die audiologischen Abklärungen hätten gezeigt, dass aktuell kein audiologisches Härtefallkriterium erfüllt sei. Aufgrund der hohen Anforderungen an das Gehör im Beruf und dem eingeschränkten Dynamikbereich sei dennoch eine komplexe Hörgeräteversorgung empfohlen (VB 9 S. 1 f.).