Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erstellt eine Liste der Hörgeräte, die den Anforderungen der Versicherung genügen und die für eine Pauschalvergütung zugelassen sind. Laut Ziffer 5.07.2* des Anhangs der HVI legt das BSV ausserdem fest, in welchen Fällen im Sinne einer Härtefallregelung über der Pauschale nach Ziffer 5.07 liegende Beträge an monaurale und binaurale Versorgungen ausgerichtet werden können.