Gleichzeitig sei auch eine funktionelle Überlagerung der Beschwerden anzunehmen; dies auch vor dem Hintergrund der nun genannten zirkulären Hypästhesie des rechten Beines, welche eine zentrale Ursache suggeriere. Der Schwindel lasse sich zudem klinisch-neurologisch nicht objektivieren. Es würden keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit vorliegen (VB 227 S. 115). Der neurologische Gutachter hat sich ausführlich mit den geschilderten Beschwerden des Beschwerdeführers auseinandergesetzt und seine Beurteilung der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Kopfschmerzen aufgezeigt;