Bei gesamthaft eingeschränktem Mitwirken und vielfachen Schmerzentäusserungen liessen sich keine objektivierbaren Veränderungen im Bereich der Hirnnerven feststellen, wobei ein Nystagmus als Korrelat des beklagten Schwindels nicht auslösbar gewesen sei, motorisch letztlich eine überwiegend volle Kraftentfaltung in allen geprüften Muskelgruppen gelinge und keine Reflexunterschiede bestehen würden (VB 227 S. 114). Aus neurologischer Perspektive sei von einem vorbekannten chronischen Rückenschmerz mit zervikaler und lumbaler Betonung auszugehen, wobei radikuläre Defizite nicht erkennbar seien.