(Urteil des Bundesgerichtes 9C_436/2022 vom 26. Januar 2023 E. 3.2.1. mit Hinweisen). Somit ist der psychiatrische Gutachter zu Recht davon ausgegangen, die diagnostizierte Anpassungsstörung mit Angst und depressiver Reaktion gemischt (ICD-10: F43.22) habe keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers. - 11 -