Psychiaterin D._____ (VB 237 S. 13), worin diese wiederum eine schwere depressive Episode diagnostizierte, setzen sich im Ansatz mit den von Dr. med. B._____ festgehaltenen Befunden und seiner Beurteilung auseinander. Zudem geben sie lediglich die subjektiven Beschwerden des Beschwerdeführers wie verminderte Konzentrationsfähigkeit und Schlafstörungen wieder, ohne diese zu objektivieren. Insbesondere äusserte sich die behandelnde Psychiaterin auch nicht zum im Rahmen der gutachterlichen Abklärung gemessenen Medikamentenspiegel, der eine verordnungsgemässe Einnahme der angegebenen Medikamente (Sertralin, Quetiapin, Mirtazapin) ausschliesst.