Das Vorliegen einer (schweren oder mittelgradigen) depressiven Episode könne aus gutachterlicher Sicht nicht bestätigt werden. Mit der nötigen Sicherheit könne zum jetzigen Zeitpunkt eine Anpassungsstörung mit Angst und depressiver Reaktion diagnostiziert werden, dies vor allem infolge der körperlichen Erkrankungen und der sozialen Belastungen (juristisch, finanziell). Diese Diagnose habe keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (VB 227 S. 96).