Die diagnostische Zuordnung gestalte sich schwierig, zumal die Beschwerdeschilderung nicht im vollen Umfang als authentisch zu bewerten sei. Nachgewiesenermassen seien die Angaben des Beschwerdeführers hinsichtlich der (medikamentösen) Behandlung nicht korrekt, denn die eher hoch dosierte antidepressive Medikation werde von ihm gemäss aktuellem Medikamentenspiegel nicht eingenommen. Das Vorliegen einer (schweren oder mittelgradigen) depressiven Episode könne aus gutachterlicher Sicht nicht bestätigt werden.