Phänomenologisch zeige sich ein ängstlich-depressives Zustandsbild, wobei vor allem Ängste hinsichtlich der körperlichen Gesundheit im Vordergrund stünden. Die Grundstimmung sei mehrheitlich bedrückt, wobei der Beschwerdeführer im Gespräch zeitweise auch eine aufgelockerte Stimmung zeige und eine vitale Traurigkeit zu verneinen sei. Der Beschwerdeführer habe keinen ängstlichen Eindruck hinterlassen. Der Antrieb sei nur leicht beeinträchtigt, das Freudeempfinden reduziert. Die Symptomatik zeige eine deutlich reaktive Komponente, wobei aktuell auch die juristische Problematik (drohendes oder tatsächliches Strafverfahren) im Vordergrund stehe.