Dies war dem psychiatrischen Teilgutachter bekannt und dieser führte im Rahmen des psychiatrischen Teilgutachtens aus, der Beschwerdeführer habe eine psychiatrische Behandlung im Herbst 2023 aufgenommen. In ihrem Bericht vom März 2024 (z.H. der weiterbehandelnden Psychotherapeutin) diagnostiziere die Psychiaterin eine schwere depressive Episode und führte die aktuelle Medikation (Sertralin in höherer Dosierung, Quetiapin, Mirtazapin) auf. Sie beschrieb ebenfalls die bekannten Belastungsfaktoren (v.a. gesundheitliche und juristische Probleme).