__ nicht auf die von ihm geltend gemachten Diskrepanzen eingegangen (Beschwerde S. 11). Einer Anpassungsstörung komme überdies invalidisierender Charakter zu. Aus neurologischer Sicht sei zudem zu wenig auf seine chronifizierten Kopfschmerzen eingegangen worden, aufgrund welcher ihm eine Arbeitsfähigkeit von 80 % nicht möglich sei (Beschwerde S. 12 ff.).