5. 5.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, habe im psychiatrischen Teilgutachten mit der Anpassungsstörung eine unzutreffende Diagnose gestellt, da die behandelnde Psychiaterin eine schwere depressive Episode diagnostiziere und der Diagnose einer Anpassungsstörung widerspreche. Der psychiatrische Gutachter sei auch zu wenig auf die Belastung durch das laufende Strafverfahren eingegangen (Beschwerde S. 8 ff.). Zudem sei auch die Ärztin des RAD in Person von Dr. med. C._____ nicht auf die von ihm geltend gemachten Diskrepanzen eingegangen (Beschwerde S. 11).