Eventualiter: Die Sache sei zur weiteren Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen und diese habe dem Beschwerdeführer im Anschluss daran die ihm gesetzlich zustehenden Leistungen, insbesondere die ihm zustehende Invalidenrente, zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. März 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.