Medizinische Begutachtungen AG [ZIMB] vom 24. Juni 2024). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 17. Januar 2025 ab. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 20. Februar 2025 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 17. Januar 2025 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 17. Januar 2025 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer seien die ihm gesetzlich zustehenden Leistungen, insbesondere die ihm zustehende Invalidenrente, zuzusprechen.