Mit Urteil VBE.2009.344 vom 26. Januar 2010 hiess das Versicherungsgericht die dagegen erhobene Beschwerde erneut insofern gut, als es die Verfügung vom 16. April 2009 aufhob und die Sache zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückwies. Die Beschwerdegegnerin holte daraufhin das von der inzwischen involvierten Unfallversicherung in Auftrag gegebene polydisziplinäre Gutachten der MEDAS Oberaargau ein (psychiatrisch-neuropsychologisch-orthopädisch- neurologisches Gutachten der MEDAS Oberaargau [MEDAS] vom 10. März 2011). Gestützt darauf wies die Beschwerdegegnerin den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente mit Verfügung vom 12. Dezember 2011 erneut ab.