1. 1.1. Der 1967 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 13. März 1995 aufgrund von Problemen mit der Wirbelsäule erstmalig bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufsberatung / Umschulung / Arbeitsvermittlung) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer ein Arbeitstraining im Hinblick auf die Umschulung zum Hauswart zu. Sodann lehnte sie den Anspruch auf eine Invalidenrente mit Verfügung vom 9. August 1996 ab.