4.8.2. Das IV-Protokoll vom 3. Juli 2023 bezieht sich auf die Dossierübernahme durch die Eingliederungsberaterin von der Rentenabteilung. Die zuständige Eingliederungsberaterin sei mit dem Beschwerdeführer in Kontakt getreten und habe dabei unter anderem die Möglichkeit eines Aufbautrainings besprochen. Dabei habe der Beschwerdeführer erklärt, dass es ihm im Moment überhaupt nicht gut gehe und er noch arbeitsunfähig sei. Dabei schrieb die Eingliederungsberaterin "Fazit: VP ist aktuell nicht eingliederungsfähig" (VB 99). Diese Aktennotiz beruht allerdings nicht auf einer objektiven medizinischen Beurteilung, sondern auf der subjektiven Selbsteinschätzung des Beschwerdeführers.