4.7. 4.7.1. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, das Gutachten erkenne an, dass keine schweren körperlichen Arbeiten möglich seien, andererseits werde dennoch eine volle Arbeitsfähigkeit für eine angepasste Tätigkeit angenommen. Diese Annahme stehe im direkten Widerspruch zu den dokumentierten medizinischen Berichten und den wiederholt gescheiterten Wiedereingliederungsversuchen. Durchgeführte Integrationsmassnahmen (bspw. bei der B._____) hätten abgebrochen werden müssen, da er (der Beschwerdeführer) den Anforderungen nicht gewachsen gewesen sei. Das SMAB- Gutachten ignoriere diese gescheiterten Versuche vollständig (vgl. Beschwerde S. 5 f.).