die Arbeitsfähigkeit (vgl. E. 2. hiervor Diagnose 5; VB 128.3 S. 12). Des Weiteren führte er aus, aufgrund des irreversiblen Charakters der degenerativen Veränderungen der LWS und des Zustandes nach Subluxation des rechten Sternoclaviculargelenkes liesse sich eine nicht behandelbare Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus rheumatologischer Sicht begründen (VB 128.3 S. 13). Gemäss Belastungsprofil des rheumatologischen SMAB- Gutachters, seien aufgrund der degenerativen Veränderungen der LWS, Tätigkeiten mit Notwendigkeit, sich repetitiv nach vorne zu bücken oder in vorgeneigter Körperhaltung bzw. monotoner Haltung ungünstig (VB 128.3 S. 13).