4.2. 4.2.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, das Gutachten verkenne die neurologischen Beeinträchtigungen wie chronische Schwindelattacken und Gleich- -6- gewichtsstörungen, unter denen er leide (vgl. Beschwerde S. 3). Des Weiteren seien die mit den epileptischen Anfällen medikamentösen Nebenwirkungen nicht ausreichend berücksichtigt worden (vgl. Beschwerde S. 4).