Keine komplexen Tätigkeiten, wie Überwachungs- und Steuerungstätigkeiten. Keine Tätigkeiten an exponierten Stellen, wie z.B. auf Leitern, Gerüsten oder anderen Orten mit Absturzgefahr. Keine Tätigkeiten im Schichtbetrieb. Keine alleinige Arbeit mit Schutzbefohlenen. Keine Tätigkeit, welche mit Führen von Motorfahrzeugen zum Personentransport verbunden seien. Keine Arbeit mit Verletzungsgefahr wegen der oralen Antikoagulation.