Ab Juni 2022 sei der Beschwerdeführer in einer angepassten Tätigkeit mit folgendem Belastungsprofil wieder zu 100 % arbeitsfähig (VB 128.1 S. 9 ff.): Tätigkeiten, die Ansprüche an das Gleichgewicht und an die Hörfähigkeit (Sprachverständigung und Richtungshören) stellten, seien seit der Operation im September 2021 nicht mehr möglich. Arbeiten in sitzender Position und in akustisch ruhiger Umgebung seien aus rein neurootologischer Sicht möglich. Aufgrund der posttraumatischen Veränderungen des Sternoclaviculargelenkes rechts seien körperliche Tätigkeiten mit der Notwendigkeit, Lasten über 10 kg repetitiv zu heben, tragen oder stossen nicht möglich.