2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre SMAB- Gutachten vom 6. August 2024, in dessen Rahmen der Beschwerdeführer in den Disziplinen Allgemeine Innere Medizin, Rheumatologie, Psychiatrie, Neuorologie und Otorhinolaryngologie untersucht wurde. Die SMAB-Gut- achter stellten interdisziplinär folgende Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 128.1 S. 6 f.): "1. Persistent postural perceptual dizziness (PPPD) mit/bei (ICD-10: AB32.0) - peripher vestibulärem Ausfall rechts bei Diagnose 2