2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 13. Januar 2025 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. Februar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 13.01.2025 aufzuheben und es sei Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die Arbeitsfähigkeit und den Rentenanspruch des Beschwerdeführers neu abzuklären. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. März 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3-