Mit Vorbescheid vom 4. September 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer ab 1. Oktober 2022 eine Rente von 56 % einer ganzen Invalidenrente in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer Einwände erhoben hatte, liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer nach Rücksprache mit dem RAD polydisziplinär begutachten (Gutachten des Swiss Medical Assessment- and Business Center Bern [SMAB] vom 6. August 2024). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 13. Januar 2025 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.