1.2. Am 25. April 2022 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf eine Tumorentfernung im Ohr erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und erwerbliche Abklärungen und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Vorbescheid vom 4. September 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer ab 1. Oktober 2022 eine Rente von 56 % einer ganzen Invalidenrente in Aussicht.