1. 1.1. Der 1971 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 4. Februar 2009 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an und beanspruchte in der Folge Integrationsmassnahmen in Form eines Aufbautrainings und bezog währenddessen Taggelder. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren schloss die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 28. September 2010 die beruflichen Massnahmen ab und wies einen Anspruch auf weitere Leistungen der IV ab.