ICF-APP sowie ein Belastungsprofil beschrieben (VB 307.3 S. 11), weshalb sich der Gutachter auch zum Gesundheitsschaden äusserte. 8.3. Was das Vorbringen des Beschwerdeführers betrifft, im psychiatrischen SMAB-Teilgutachten werde nicht begründet, weshalb Aggravationen und Inkonsistenzen vorliegen würden (Beschwerde S. 10 f.), ist darauf hinzuweisen, dass Gutachter die Angaben von Exploranden im Rahmen der klinischen Untersuchung nicht vorbehaltlos als richtig ansehen dürfen. - 15 -