8. 8.1. Bezüglich des psychiatrischen SMAB-Teilgutachtens führt der Beschwerdeführer aus, der Gutachter würde sich darin nicht mit den Berichten der Behandler auseinandersetzen und weder die Insomnie noch die neuropsychologische Einschätzung würdigen. Zudem äussere sich dieser nicht zum - 14 - Gesundheitsschaden und zur Entwicklung der Arbeitsfähigkeit (Beschwerde S. 12).