6.3.4. Anders als vom Beschwerdeführer dargelegt (Beschwerde S. 13), sind die Ausführungen im kardiologischen SMAB-Teilgutachten somit nachvollziehbar. Es liegen mithin keine konkreten Indizien vor, welche an der Vollständigkeit und Schlüssigkeit des kardiologischen SMAB-Teilgutachtens Zweifel zu begründen vermöchten (Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, vgl. E. 5.1.1. hiervor). Diesem kommt somit Beweiswert zu. 7. 7.1. Der Beschwerdeführer bringt gegen das allgemeinmedizinische ZMB-Teil- gutachten sodann vor, seinem Schlafproblem sei nicht die erforderliche Relevanz beigemessen worden (Beschwerde S. 7).