Der subjektive Leidensdruck durch die Extrasystolie sei jedoch schwer quantifizierbar (VB 260 S. 2 f.). Auch im kardiologischen SMAB-Teilgutachten wurde eine leichte bis maximal mittelschwere, idealerweise im Sitzen mögliche Tätigkeit, ohne Nachtschichttätigkeiten, Tätigkeiten mit hohem Stresspegel, hoher Verantwortung oder Multitasking als zumutbar erachtet (E. 3.2.3.). Der subjektive Leidensdruck entbehrt damit einer objektivierbaren Grundlage. Subjektive Beschwerdeklagen genügen indes, wie erwähnt (E. 5.3.4.), nicht, um einen invalidenversicherungsrechtlich relevanten Gesundheitsschaden anzunehmen.