Dies hat der Gutachter jedoch berücksichtigt. So ging auch er bei den Diagnosen von einer mittelgradig reduzierten LVEF aus (E. 3.2.3.). Die behandelnden Ärzte führten sodann selbst aus, ein klares kardiologisches Korrelat für die vom Beschwerdeführer angegebenen rezidivierenden thorakalen Schmerzen würde nicht bestehen. Objektiv sei eine leichte körperliche Tätigkeit möglich. Der subjektive Leidensdruck durch die Extrasystolie sei jedoch schwer quantifizierbar (VB 260 S. 2 f.).