5.3.2. Im kardiologischen ZMB-Teilgutachten wird ausgeführt, rein kardiologisch bestehe wegen der reduzierten LVEF, der Anstrengungsdyspnoe schon nach einer Etage und den stark ermüdenden Medikamenten keine Arbeitsfähigkeit mehr. Nach einer Ablation und möglichem Absetzen von Medikamenten wäre die Arbeitsfähigkeit aus kardiologischer Sicht wieder besser (VB 232.5 S. 4). Betreffend die Anstrengungsdyspnoe "schon nach 1 Etage" stützte sich der Gutachter – mangels im Rahmen der kardiologischen Begutachtung durchgeführter Leistungstests – nicht etwa auf entsprechende Befunde, sondern auf die diesbezüglichen Angaben des Beschwerdeführers (vgl. VB 232.5 S. 2).