Gleiches wurde (mit Ausnahme des hier nicht erwähnten erhöhten Pausenbedarfs aufgrund verminderter Herzpumpleistung) für eine angepasste Tätigkeit festgehalten. Eine der Behinderung optimal angepasste Tätigkeit sei eine leichte bis maximal mittelschwere, idealerweise im Sitzen mögliche Tätigkeit, ohne Nachtschichttätigkeiten, Tätigkeiten mit hohem Stresspegel, hoher Verantwortung oder Multitasking. In sehr anspruchsvollen Tätigkeiten könne die Arbeitsfähigkeit schlechter sein, zum Beispiel in hohen Kaderpositionen oder im Verkauf (bei viel geforderter Eigeninitiative) oder bei Arbeiten an gefährlichen Maschinen (VB 307.1 S. 6 ff.).