3.1.3. Der behandelnde Kardiologe des Kantonsspitals D._____ führte im Arztbericht vom 31. Oktober 2022 über die Untersuchung vom nämlichen Datum aus, die Spiroergometrie sei vom Beschwerdeführer bereits während der Warmlaufphase wegen Dyspnoe und Unwohlsein abgebrochen worden, weshalb diese nicht auswertbar sei. Objektiv betrachtet, sollte eine leichte körperliche Tätigkeit möglich sein. Der subjektive Leidensdruck durch die Extrasystolen sei schwer quantifizierbar (VB 260).