1.3. Mit Schreiben vom 26. November 2019 meldete sich der Beschwerdeführer abermals zum Bezug von Leistungen der IV an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, liess den Beschwerdeführer durch das Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB-Gutachten vom 18. Mai 2021) sowie die SMAB AG St. Gallen (SMAB-Gutachten vom 5. Januar 2024) begutachten und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 24. Januar 2025 ab dem 1. Mai 2024 eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 60 % zu. Mit