1.2. In den Jahren 2012, 2017 und 2019 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes erneut zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der IV an. Diese Leistungsbegehren wurden von der Beschwerdegegnerin jeweils abgewiesen beziehungsweise auf das letzte Begehren wurde nicht eingetreten. Die entsprechenden Verfügungen erwuchsen unangefochten in Rechtskraft.