1. 1.1. Der 1967 geborene, zuletzt als Betriebsarbeiter tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich erstmals im März 2008 unter Hinweis auf eine zweimalige Operation der Hand und psychische Probleme seit zwei Jahren bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 13. April 2011 sprach die Beschwerdegegnerin diesem vom 1. März 2007 bis am 31. Mai 2008 eine halbe und vom 1. Juni 2008 bis am 30. Juni 2009 eine ganze Invalidenrente zu. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.