Diesbezüglich stützte sich der Gutachter jedoch auf die am 31. Mai 2021 auf dem "Fragebogen für Arbeitgebende" gemachten Angaben der I._____ AG vom, bei welcher der Beschwerdeführer nicht als Bauleiter, sondern als Maurer, Maler (VB 74.1 S. 3) und Gipser tätig gewesen war und auch Abbrucharbeiten (VB 74.1 S. 4) verrichtet hatte. Der RAD-Arzt Dr. med. J._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, führte am 20. November 2024 aus, die Tätigkeit als Bauleiter entspreche der nicht interpretationsfähigen Definition einer angepassten Tätigkeit durch den - 10 -