Wie der Beschwerdeführer ausweislich der Akten zu Recht vorbringt, absolvierte er keine Umschulung zum Bauleiter, sondern eine solche zum Vorarbeiter Bau (vgl. E. 3.2. hiervor). Da ein Vorarbeiter auch praktische Arbeiten auszuführen hat (vgl. etwa https://baumeister.swiss/bildung/bauberufe/karriere-kurse/bauvorarbeiterin/#Berufsübersicht; https://bauberufe.ch/weiterbildung/hochbau/bauvorarbeiter-in/; https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/1900?lang=de&idx=30&id=12102; https://www.berufsberatung.ch/web_file/getbb?id=509&mime=application/pdf&original_- name=bbi_3106.pdf; https://www.gatewayone.pro/de-CH/berufe-von-a- z/berufsbeschreibung/bauvorarbeiter-in_bp.html;