Im "Abschlussbericht Integration" vom 23. Juni 2016 wurde festgehalten, die mangelnden Deutschkenntnisse des Beschwerdeführers hätten eine Ausbildung zum Bauleiter über den Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverband verhindert. Der Beschwerdeführer habe sich für eine italienischsprachige Schule für Bauleitung mit einer berufspraktischen Lehre bei einem italienischen Bauunternehmen entschieden. Er habe die Umschulung einen Monat früher beendet, da der Praktikumsbetrieb D._____ AG verkauft worden sei. Die Umschulung sei dadurch nicht tangiert worden. Der Beschwerdeführer habe durch die Zusammenarbeit mit Herrn H.___