Im Schreiben vom 27. August 2014 bestätigten der Beschwerdeführer und die D._____ AG, dass der Beschwerdeführer nicht mehr die Schule des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverbandes in Wallisellen absolviere, sondern seit dem 21. August 2014 diejenige der F._____ GmbH in Z._____. Diese Kurse würden genau die gleichen Module wie in Wallisellen beinhalten, aber in italienischer statt in deutscher Sprache geführt (VB 41).