Nach Abklärungen im Tessin und Gesprächen mit dem Arbeitgeber habe man sich für die Variante "Kurse mit dem Gipserverband" entschieden. Der Beschwerdeführer verfüge über schwache mathematische Kenntnisse (nur über ca. 30 % der benötigten Kenntnisse) und wäre mit dem Schulstoff der Bauleiterschule im Tessin überfordert gewesen (VB 29 S. 1 f.). -7- Mit Mitteilung vom 16. September 2013 leistete die Beschwerdegegnerin Kostengutsprache für eine Ausbildung zum Bauleiter, Fachrichtung Gipsergeschäft, vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2016 (VB 31).